Datenschutzbeauftragter (Art. 39 Abs. 1 lit a DSGVO.)

Beratung und Abwicklung

  • Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters hinsichtlich DSGVO
  • Implementierung und Überwachung der Verordnung im Betrieb
  • Datenschutzfolgeabschätzung
  • Unterstützung in der Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde
  • Beratung, Analyse und Implementierung des Verarbeitungsverzeichnisses
  • Workshops auf Anfrage